

Neues Förderprogramm der KfW für Familien mit minderjährigen Kindern!
Wer sich ein Haus mit niedrigem Energiestandard kauft (F, G oder H lt. Energieausweis) und es energetisch saniert, wird jetzt vom Staat mit günstigen KfW-Förderkrediten unterstützt! Die wichtigsten Voraussetzungen und Infos haben wir für Sie zusammengefasst:
• gültig für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind
• und mit einem max. Haushaltseinkommen von 90.000 Euro (bei einem Kind, je weiteres Kind zzgl. 10.000 Euro)
• Erwerb einer Bestandsimmobilie (zur Eigennutzung!) der Energieklasse F, G oder H (lt. Energieausweis zum Zeitpunkt der Antragstellung)
• binnen 54 Monate ab KfW-Förderzusage: energetische Sanierung mindestens auf das Niveau „Effizienzhaus 70 EE” (unterbietet die Anforderungen zum GEG um 30%)
• Förderkredit bei 1 Kind bis zu 100.000 Euro, bei 2 Kindern bis zu 125.000 Euro, und ab 3 Kindern bis zu 150.000 Euro
• Laufzeiten ab 7 und bis zu 35 Jahren, Zinsbindung je nach Laufzeit bis zu 20 Jahre
• zusätzlich können z.B. zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude genutzt werden.
Ein niedriger Energiestandard kann also jetzt auch eine Chance sein! Klar ist: Wir von Marsch & Geest Immobilien sind in jedem Fall für Sie da.