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Das Heizungsgesetz – die große Unbekannte?

Wir sorgen für mehr Klarheit!

Kaum ein Thema bewegt Immobilienbesitzer und Immobilienkäufer momentan so sehr wie das „Gesetz für Erneuerbares Heizen”, so der offizielle Titel.

Immer wieder werden wir von Verkäufern und Käufern darauf angesprochen, und wir merken: Die Verunsicherung ist groß. Deshalb möchten wir hier die wichtigsten Punkte der aktuellen Bestimmungen des Heizungsgesetzes für Sie zusammenfassen. Ganz wichtig dabei: Hier sprechen wir über das Heizungsgesetz, das noch von der Ampel-Koalition verabschiedet wurde! Wie die neue Regierung mit dem Heizungsgesetz in 2025 weiter verfahren wird, steht noch nicht abschließend fest. Sobald es hier mehr Informationen gibt, werden wir diesen Beitrag selbstverständlich aktualisieren.

 

Diese Energieformen gehören zu den Erneuerbaren Energien:

  • Windenergie
  • Sonnenenergie
  • Bioenergie (z.B. feste Biomasse wie Holz, flüssige Biomasse wie z.B. Biodiesel, gasförmige Bioenergie wie z.B. Biogas)
  • Geothermie und Umgebungswärme
  • Meeresenergie

 

Ab wann gilt das Heizungsgesetz?

  • ab dem 1. Januar 2024

 

Das Gesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen Neubau und Bestand

  • Bestand bedeutet, dass die Immobilien bereits existieren bzw. der Bauantrag vor dem 1. Januar 2024 gestellt wurde
  • Neubau heißt, der Bauantrag wird ab dem 1. Januar 2024 gestellt
  • Beim Neubau gibt es außerdem einen weiteren Unterschied zwischen der Bebauung im Neubaugebiet oder der Bebauung außerhalb eines Neubaugebietes

 

Neubau im Neubaugebiet

  • Hier müssen die Heizungen ab dem 1. Januar 2024 zu mindestens 65% mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

 

Neubau außerhalb eines Neubaugebietes

  • Hier müssen frühestens ab 2026 die Heizungen zu mindestens 65% mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

 

Bestandsimmobilien

  • Wenn die Heizung funktioniert oder sich reparieren lässt, ist kein Heizungstausch vorgeschrieben, Sie können also Ihre bestehende Heizung (z.B. Erdöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle) weiterbetreiben
  • Wenn die Heizung kaputt, und keine Reparatur möglich ist, gelten sog. Übergangslösungen
  • Diese Übergangslösungen sind aktuell für den Zeitraum von Anfang 2024 bis zum 30. Juni 2028 vorgesehen
  • Hierbei gibt es u.a. im Rahmen der „kommunalen Wärmeplanung” Unterschiede zwischen Städten mit mehr und mit weniger als 100.000 Einwohnern.
  • Aktuelle Infos zum Heizungsgesetz sowie zu den Übergangslösungen finden Sie auf www.bundesregierung.de und www.energiewechsel.de

 

Wir sind an Ihrer Seite!

So unterschiedlich die aktuellen Vorschriften zum Heizungsgesetz sind, so wichtig ist die individuelle Betrachtung jeder einzelnen Immobilie. Mit unserer Hilfe bekommen Sie als Käufer und Verkäufer den Durchblick, wie sich die Situation bei Ihrem Objekt darstellt, und welche Fördermöglichkeiten es für Sie gibt.

Mit Unterstützung der Energie-Experten in unserem Netzwerk finden wir gemeinsam die beste Strategie, damit Sie und Ihre aktuelle oder zukünftige Immobilie eine klimafreundliche Zukunft haben.

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