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Kaminöfen: Am 31.12.2024 läuft die Frist ab!

Sie besitzen einen Kaminofen, der zwischen dem 1. Januar 2015 und 21. März 2010 installiert wurde? Dann ist der 31.12.2024 für Sie ein wichtiger Termin!

 

Sollte Ihr Kaminofen die Feinstaub- und Kohlenmonoxidwerte, die die Bundesimmisionsschutzverordnung (BImSchV) vorschreibt, nicht einhalten, müssen Sie bis dahin Ihren Kaminofen entweder modernisieren (z.B. mit einer Staubminderungseinrichtung) oder ganz stillegen.

Ausnahmen gelten für offene Kamine (die selten und nicht als konstante Heizquelle genutzt werden), handwerklich errichtete Grundöfen, Kochherde und historische Kaminöfen, die vor 1950 installiert und nicht versetzt wurden.

Bei manchen Kaminöfen lohnt sich eher ein kompletter Austausch als eine Sanierung. Um sicher zu gehen, was in Ihrem Fall der beste bzw. kostengünstigste Weg ist, empfehlen wir: Sprechen Sie mit Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister und lassen Sie sich eingehend beraten. So vermeiden Sie womöglich teure Fehlentscheidungen und genießen auch in Zukunft den wohlig-warmen Komfort Ihres Kaminofens.

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