Das Heizungsgesetz – die große Unbekannte?

Wir sorgen für mehr Klarheit!

Kaum ein Thema bewegt Immobilienbesitzer und Immobilienkäufer momentan so sehr wie das „Gesetz für Erneuerbares Heizen", so der offizielle Titel der Bundesregierung.

Immer wieder werden wir von Verkäufern und Käufern darauf angesprochen, und wir merken: Die Verunsicherung ist groß. Deshalb möchten wir hier die wichtigsten Punkte der aktuellen Bestimmungen des Heizungsgesetzes für Sie zusammenfassen.

Diese Energieformen gehören zu den Erneuerbaren Energien:

  • Windenergie
  • Sonnenenergie
  • Bioenergie (z.B. feste Biomasse wie Holz, flüssige Biomasse wie z.B. Biodiesel, gasförmige Bioenergie wie z.B. Biogas)
  • Geothermie und Umgebungswärme
  • Meeresenergie

 Ab wann gilt das neue Heizungsgesetz?

  • ab dem 1. Januar 2024

 Das Gesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen Neubau und Bestand

  • Bestand bedeutet, dass die Immobilien bereits existieren bzw. der Bauantrag vor dem 1. Januar 2024 gestellt wurde
  • Neubau heißt, der Bauantrag wird ab dem 1. Januar 2024 gestellt
  • Beim Neubau gibt es außerdem einen weiteren Unterschied zwischen der Bebauung im Neubaugebiet oder der Bebauung außerhalb eines Neubaugebietes

Neubau im Neubaugebiet

  • Hier müssen die Heizungen ab dem 1. Januar 2024 zu mindestens 65% mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

Neubau außerhalb eines Neubaugebietes

  • Hier müssen frühestens ab 2026 die Heizungen zu mindestens 65% mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

Bestandsimmobilien

  • Wenn die Heizung funktioniert oder sich reparieren lässt, ist kein Heizungstausch vorgeschrieben, Sie können also Ihre bestehende Heizung (z.B. Erdöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle) weiterbetreiben
  • Wenn die Heizung kaputt, und keine Reparatur möglich ist, gelten sog. Übergangslösungen
  • Diese Übergangslösungen sind aktuell für den Zeitraum von Anfang 2024 bis zum 30. Juni 2028 vorgesehen
  • Hierbei gibt es u.a. im Rahmen der „kommunalen Wärmeplanung" Unterschiede zwischen Städten mit mehr und mit weniger als 100.000 Einwohnern.
  • Aktuelle Infos zum Heizungsgesetz sowie zu den Übergangslösungen finden Sie auf www.bundesregierung.de und www.energiewechsel.de

 

Wir sind an Ihrer Seite!

So unterschiedlich die aktuellen Vorschriften zum Heizungsgesetz sind, so wichtig ist die individuelle Betrachtung jeder einzelnen Immobilie. Mit unserer Hilfe bekommen Sie als Käufer und Verkäufer den Durchblick, wie sich die Situation bei Ihrem Objekt darstellt, und welche Fördermöglichkeiten es für Sie gibt.

Mit Unterstützung der Energie-Experten in unserem Netzwerk finden wir gemeinsam die beste Strategie, damit Sie und Ihre aktuelle oder zukünftige Immobilie eine klimafreundliche Zukunft haben.

Wir als Immobilienmakler sehen das so:

Immobilien sind mehr als nur vier Wände mit einem Dach darauf. Immobilien sind Lebensträume!

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Unser Unternehmen ist seit mehr als 35 Jahren erfolgreich in der norddeutschen Immobilienbranche etabliert. Egal ob Wohn-, Ferien- oder Gewerbeimmobilie, Marsch & Geest betreut Sie umfassend und professionell.

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Wir kennen Land und Leute. Unsere wunderschöne Region bietet viele Möglichkeiten, seinen Traum zu verwirklichen. Nicht ohne Grund leben laut aktuellem Glücksatlas hier im Norden die glücklichsten Menschen Deutschlands. Mit unserer Unterstützung und Erfahrung können Sie bald dazu gehören. Lassen Sie uns doch einfach mal „schnacken".

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Werte realistisch ermitteln, Chancen erkennen und den passenden Käufer finden, das sind unsere Stärken im Verkauf. Entlasten Sie sich von diesem zeit- und arbeitsintensiven Prozess und geben Sie den Verkauf Ihrer Immobilie in unsere Hände. Es wird sich für Sie auszahlen, professionelle Immobilienmakler wie uns an Ihrer Seite zu haben.

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